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RÄUMEN STATT RUTSCHEN!

Winterdienst ist Vertrauenssache.

Anlieger sind gesetzlich verpflichtet, Schnee zu räumen und Gehwege zu streuen. Wir nehmen Ihnen diese lästige Pflicht zuverlässig und sicher ab und beseitigen Schnee- und Eisglätte nach den Richtlinien des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG). Ein Anruf genügt, wir kommen zu Ihnen und erstellen ein unverbindliches Angebot nach Aufmaß.


> Film, 2:12 min

Die Leistungen:

  • Räumen und Streuen von Gehwegen und gegebenenfalls Privatflächen nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Pauschalverträge mit Festpreis je Wintersaison
  • Abgabe von Übernahmeerklärung bei der zuständigen Behörde
  • Verträge inklusive Haftpflichtversicherung
  • Urlaubs- und Hauswartsvertretungen

Rufen Sie uns an!
Telefon: (030) 36 47 97-24